a) Den Aufenthalt im Hotelzimmer und die im Programm inbegriffenen Mahlzeiten;
b) Den Beitrag zur Garantieversicherung;
c) Die Mehrwertsteuer nach den bekannten Berechnungssätzen
Übernachtung mit Frühstücksbuffet, sowie eine persönliche Unfallversicherung (vgl. Versicherung Personenschaden)
a) Die Kosten für Reisepass, Visum, Impfungen und andere Formalitäten;
b) Die Getränke (falls nicht anders angegeben);
c) Persönliche Ausgaben und Trinkgelder;
d) Alle Ausflüge, die nicht ausdrücklich im Preis inbegriffen sind;
e) Die von der Regierung nach der Veröffentlichung des Angebots erhobene Kurtaxe, die vor Ort zu entrichten ist;
f) Bestimmte Kosten, die nach örtlichen Gepflogenheiten vor Ort zu bezahlen sind (siehe untenstehende Preistabelle);
g) Der Transport vom Flughafen oder Bahnhof zum Urlaubsort und zurück;
h) Die Reise- und Beistandsversicherung;
i) Die Reiserücktrittsversicherung.
Skiunterricht ist in der örtlichen Skischule möglich und muss dortselbst gebucht werden.
Falls nach Veröffentlichung der Preise eine Werbeaktion stattfindet, in deren Rahmen den Kunden für einen bestimmten Zeitraum ein Rabatt auf die Listenpreise gewährt wird, erhalten alle Urlaubsgäste, die für diesen Zeitraum bereits angemeldet sind, einen Reisegutschein für einen nachfolgenden Urlaub in einem Intersoc-Hotel. Der Wert dieses Gutscheins entspricht dem Preisunterschied zwischen Listen- und Aktionspreis. Der Gutschein wird ihnen nach dem Ende der Werbeaktion zugeschickt.
Unsere Teilnahmepreise und die Gültigkeit unserer Werbeaktionen richten sich nach dem genauen Geburtsdatum des Teilnehmers oder nach dem Geburtsjahr (siehe Preistabelle). Als Bezugsdatum gilt stets der erste Tag der Urlaubsperiode.
Im Hotel gemietetes Material, Übernachtungen und Mahlzeiten außerhalb der Ferienanlage oder des Urlaubshotels, optionale Sportaktivitäten und Ausflüge, sowie alle anderen nicht ausdrücklich erwähnten Leistungen sind nicht im Reisepreis inbegriffen.
Die Preise in den Preistabellen zu jedem Reiseziel gelten für den Aufenthalt (Pensions- oder Mietformel) mit dem eigenen PKW. Hinzu kommen eventuelle Zuschläge für Transport, Mahlzeiten und weitere Optionen.
Die Preise werden für die gesamte Saison garantiert, vorbehaltlich eines offensichtlichen Irrtums oder einer Tarifanpassung unter besonderen Umständen wie in Art. 6.3 der „Allgemeinen Reisebedingungen des vzw Geschillencommissie Reizen’“ beschrieben. Für Fälle, in denen bestimmte Dienstleistungen witterungsbedingt oder aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse vor Ort (z.B. Streiks, Stau…) gestrichen werden müssen, übernimmt Intersoc vzw keine Haftung.
Alle Preisangaben erfolgen in CHF.
Bei verspäteter oder ausbleibender Zahlung ist Intersoc vzw berechtigt, den geschuldeten Betrag um eine Verwaltungspauschale von 10% und Verzugszinsen in Höhe von 8,5% ab Fälligkeitsdatum, gemäß den vorangehend beschriebenen Zahlungsbedingungen, zu erhöhen.
Bei einer gänzlichen oder teilweisen Stornierung der Reise durch den Kunden gelten die nachstehenden Reiserücktrittsbedingungen.
Falls der Kunde den Reisevertrag kündigt, werden ihm folgende Vergütungen in Rechnung gestellt:
• Ab der Buchung bis 45 Tage vor der Abreise: 30 Euro pro Person;
• Zwischen 44 und 31 Tage vor der Abreise: 30% des Gesamtbetrages;
• Zwischen 30 und 8 Tage vor der Abreise: 60% des Gesamtbetrages;
• 7 Tage oder weniger vor der Abreise: 90% des Gesamtbetrages;
• Bei Stornierung oder Nichterscheinen am ersten Tag des Urlaubszeitraums: der gesamte Betrag.
Für jegliche Teilstornierung gelten die vorangehend beschriebenen Prozentsätze, anzurechnen auf den Verkaufspreis der stornierten Leistung oder Option.
Eine vorzeitige Abreise vom oder verspätete Anreise an den Urlaubsort berechtigt keinesfalls zu einer Rückerstattung oder zur Geltendmachung irgendeines anderen Anspruchs. Auch bei einem Krankenhausaufenthalt oder im Todesfall ist für die nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage keine Erstattung vorgesehen.
Einbehaltene Beträge dürfen keinesfalls auf ein anderes Dossier übertragen werden. Als Datum der Stornierung gilt das Empfangsdatum der entsprechenden Mitteilung. Telefonische Stornierungen sind nicht zulässig. Nur Stornierungen weniger als acht Tage vor dem Abreisedatum müssen beim Kundendienst von Intersoc vzw in Brüssel zuerst telefonisch mitgeteilt und anschließend schriftlich bestätigt werden.
Wir bieten den betroffenen Kunden mindestens einen Monat vor der Abreise die Wahl zwischen einer angemessenen Alternative oder der Möglichkeit, ohne Stornokosten von der Reise zurückzutreten. Auch bei höherer Gewalt (Streik, Wetter…) wird eine Alternative angeboten; in diesem Fall werden Stornokosten jedoch nicht erstattet.
Alternativen bei Schneemangel: Bei Schneemangel in dem Skigebiet, für das der erworbene Skipass gültig ist, kann auf schneereichere Gebiete in der Nähe ausgewichen werden. Die Fahrtkosten und/oder der eventuelle Preisunterschied für den Skipass gehen stets zu Lasten der Gäste. Eine Erstattung des ursprünglich erworbenen Skipasses ist nicht vorgesehen.
Bei einem Unfall mit Personenschaden sind Sie ab der Abreise mit dem von Intersoc organisierten Verkehrsmittel bis zur Rückkehr nach Belgien mit dem gleichen Verkehrsmittel versichert.
Gäste, die mit dem eigenen PKW anreisen, sind während des Aufenthalts am Urlaubsort und auch im über Intersoc vzw gebuchten Etappenhotel versichert. Nicht versichert sind sie hingegen während der Fahrt im eigenen Wagen, weder bei der An- und Abreise noch bei Fahrten am Urlaubsort selbst. Ansprechpartnerin bei Unfällen jeglicher Art ist Caroline Van den Acker: Tel. 02 246 47 55.
Versicherungsbeträge:
› Personen ab 5 und bis einschließlich 70 Jahren: 9.915,74 Euro im Todesfall und 14.873,61 Euro bei 100% dauerhafter Arbeitsunfähigkeit.
› Erwachsene über 70 Jahren: 4.957,87 Euro im Todesfall und 7.436,80 Euro bei 100% dauerhafter Arbeitsunfähigkeit.
› Kinder unter 5 Jahren: 2.478,94 Euro im Todesfall und 29.747,22 Euro bei 100% dauerhafter Arbeitsunfähigkeit. Die Kosten für den Transport mit dem Krankenwagen in Belgien vom Zug oder Bus zum Krankenhaus oder nach Hause sind gedeckt. Alle späteren Fahrten gehen zu Lasten des Patienten. Die Nachsorge in Belgien ist von der Versicherung abgedeckt. Nachdem Sie die Kosten bezahlt haben, erstattet Ihnen die Krankenkasse den Beitrag der Krankenversicherung.
Die Beteiligung der Intersoc-Versicherung an den medizinischen Kosten (medizinische Versorgung im Ausland und Nachsorge in Belgien) beträgt, zusätzlich zur Beteiligung Ihrer Krankenkasse, maximal 2.478,94 Euro. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 124 Euro pro Unfall für die Nachsorge in Belgien. Von Krankenhausrechnungen werden nur die medizinischen Kosten erstattet. Einzelzimmerzuschläge und die infolgedessen erhöhten Arzthonorare, sowie Kosten für Telefon, Fernseher, Getränke u.a. gehen zu Lasten des Patienten.
› Personenschäden bei der Benutzung des eigenen PKW oder eines Verkehrsmittels, das nicht von Intersoc vzw organisiert wurde. In diesen Fällen greift die Regulierung über die Europäische Krankenversicherungskarte;
› Kosten für die medizinische Versorgung bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands oder bei einer vorzeitigen Heimreise infolge eines Unfalls, der durch ein bereits bestehendes Krankheitsbild, wie Epilepsie, eine Herzerkrankung, Diabetes u.a. verursacht wurde;
› Die Beschädigung, den Verlust oder den Diebstahl persönlicher Gegenstände wie Gepäck, Brille, Uhr, PKW u.a., weder am Urlaubsort noch während der Reise;
› Die persönliche Zivilhaftpflicht gegenüber Dritten;
› Den Ersatz und die Reparatur von Zahnprothesen;
› Die zahnärztliche Versorgung, außer in akuten Notfällen und nach einem positiven Gutachten des Hotelarztes oder eines ortsansässigen Mediziners;
› Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und Lohnausfall;
› Sportaktivitäten, die vom Hotel oder von der Ferienanlage nicht angeboten und die nicht von einem Ski- oder Sportlehrer begleitet werden;
› Skisport, der außerhalb der angelegten Pisten stattfindet und mit den Richtlinien des Skigebiets nicht im Einklang ist;
› Die Kosten für die Suche nach vermissten Gästen (z.B. mit dem Helikopter); die Transportkosten vom eventuellen Unfallort zum Krankenhaus sind hingegen gedeckt. Sollten die vorangehend beschriebenen Versicherungsbedingungen Ihnen nicht ausreichend erscheinen, steht es Ihnen frei, bei einer Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl eine geeignete Kasko-, Fahrzeug- und/oder Gepäck-Reiseversicherung abzuschließen. N.B. Wir empfehlen unseren Urlaubsgästen, im Rahmen der Reisebeistandsversicherung der Christlichen Krankenkasse (Krankheit und Unfall) die World Assistance Card zu beantragen.
Alle Fotos und Informationen in unseren Veröffentlichungen werden im guten Glauben gesammelt und, auf der Grundlage der bei der Zusammenstellung verfügbaren Daten, so ehrlich wie möglich wiedergegeben. Darüber hinaus übernimmt Intersoc vzw keine Haftung. Bei nachweislichen Fehlern, Mängeln und Irrtümern ist Intersoc vzw bereit, das jeweilige Problem zu prüfen und eine zufriedenstellende Lösung vorzuschlagen. Indem er sich für einen bestimmten Zeitraum und ein bestimmtes Urlaubsziel anmeldet, wie in dieser Broschüre angegeben, erklärt der Intersoc-Gast, dass er die praktischen Informationen und die Verkaufsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und diesen zustimmt.
Die Angaben auf Ihrem Anmeldeformular sind zum internen Gebrauch von Intersoc vzw und seinen Mitarbeitern mittels einer Datenverarbeitung bestimmt. Sie dürfen außerdem an die Einrichtungen weitergeleitet werden, die mit Intersoc vzw vertraglich verbunden sind. Als Interessent werden Ihr Name und Ihre Kontaktangaben in unsere Kundendatei aufgenommen. Inhaber und Verarbeiter dieser Datei ist die vzw Intersoc mit Sitz in 1031 Brüssel, Haachtsesteenweg 579. Dem Gesetz vom 8. Dezember 1992 entsprechend haben Sie ein Zugriffsrecht und ein Recht auf Berichtigung.
Intersoc vzw behält sich das Recht vor, Fotos, die in seinem Namen aufgenommen oder an seinen Urlaubsorten gesammelt wurden, zu eigenen Veröffentlichungszwecken zu verwenden. Im Fall eines Widerspruchs des Kunden verpflichtet sich Intersoc vzw, gleich beim ersten Ersuchen und unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist, die benutzten Fotos künftig nicht mehr in Veröffentlichungen aufzunehmen.
Um seinen Urlaubsgästen größtmögliche Sicherheit zu bieten, hat Intersoc vzw gemäß Art. 36 des Gesetzes vom 16. Februar 1994 und des entsprechenden Durchführungserlasses vom 25. April 1997 bei der Versicherungsgesellschaft „De Volksverzekering“ eine Versicherung abgeschlossen, die interveniert, wenn die Durchführung oder die Fortsetzung einer Reise wegen Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters gefährdet ist.
Intersoc vzw handhabt seine Beschwerdebearbeitung wie in Artikel 16 der Allgemeinen Reisebedingungen des Geschillencommissie Reizen (Ausschuss für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Reisen) vorgesehen. Wenn vor Ort keine Abhilfe geschaffen werden konnte, oder es Ihnen unmöglich war, Ihre Beschwerde bereits während der Reise vorzubringen, bitten wir Sie, diese Beschwerde schriftlich an die folgende Adresse zu richten:
Vakantiebelevingen Intersoc
Haachtsesteenweg 579, postbus 47
B-1031 Brüssel.
E-Mail: vakantiebelevingen@intersoc.be
Intersoc vzw wendet die Reisebedingungen des Geschillencommissie Reizen (Ausschuss für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Reisen) an.